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​Unsere US-Bilanzierungs- und Steuerexperten beantworten Fragen, welche sich Mittelstandsunternehmen aus dem deutschsprachigen D-A-CH-Raum in Vorbereitung auf einen Markteintritt in die USA stellen sollten und beleuchten die derzeitige Situation vor Ort. Geniessen Sie Ihre Tasse Kaffee und lesen Sie mehr.


zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2020

 

Guten Tag Herr Schneiders, Sie sind als deutscher Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und CPA in Atlanta, GA vor Ort in den USA und arbeiten überwiegend mit Tochtergesellschaften ausländischer, insbesondere deutscher Familienunternehmen. Sie sind auch Mitglied im Board der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer und haben so viele Eindrücke gewonnen. Was ist Ihnen in den letzten Wochen aufgefallen?

 

Wie geht es den Tochtergesellschaften des deutschen Mittelstands in den USA?

Bislang waren unsere Mandanten in den meisten Fällen außerordentlich erfolgreich, viele Unternehmen sind Weltmarktführer in ihrer Nische, aber durch COVID-19 sind einige auch hart getroffen worden. Die Aneinanderreihung von externen Effekten, global und lokal, macht nun allen am Wirtschaftsleben Beteiligten zu schaffen, vor allem wenn die Zielgruppe der Endverbraucher oder die Investitionsgüterindustrie ist. Eine andere Gruppe vornehmlich jüngerer Unternehmen kämpft seit dem Markteintritt in einem geographisch riesigen Markt, ohne die entscheidende Größe zu erreichen. Ihnen kommt das Agieren in einer mehr virtuellen Welt nun eher zugute, da Geschäftsreisen immer noch recht selten bzw. sogar untersagt sind.

 

Im Vergleich zu vielen US-Unternehmen sind deutsche Tochterunternehmen häufig aber kapitalseitig besser aufgestellt, d.h. besser durchfinanziert, was sich gerade jetzt als Vorteil erweist.  Mit einer guten Kapitaldecke ausgestattet, besteht nun die Chance zu vereinzelten Übernahmen von strauchelnden Wettbewerbern, geographische Erweiterung oder auch Akquisitionen aus Deutschland heraus, um den Markteintritt über eine erworbene Gesellschaft vorzunehmen. Unsere Experten der Transaktionsberatung berichten, dass es wieder vermehrt Projektanfragen für lokale Übernahmen gibt. Es hängt dann von den Ergebnissen der Financial- und Steuer-Due Diligence ab, wie viele Projekte realisiert werden, dabei unterstützen wir gerne oder führen diese Projekte verantwortlich durch.

 

Wie sehr sind US-Tochterunternehmen des deutschen Mittelstands von der Krise betroffen?

Das ist stark von der Branche abhängig; Life Sciences, Hoch- und Informationstechnologie haben bisher kaum Schaden genommen, Dienstleistungsunternehmen haben sich behauptet, aber werden sicherlich Budgeteinschnitte verkraften müssen. Je innovativer die Produkte sind, desto besser haben die Unternehmen die bisherige Krise gemeistert. Unternehmen, die hier produzieren, haben überwiegend keine oder nur kurze Schließungen hinnehmen müssen und haben einen deutlichen Wettbewerbsvorteil, da in vielen Bundesstaaten die Produktion wieder zeitnah hochgefahren werden konnte. 

 

Zeichnen sich schon Branchentrends ab? Gibt es eine Branche, die besonders getroffen wurde?

In irgendeiner Form hat es alle Unternehmen betroffen, und konnte man noch einen Auftragsbestand abarbeiten, kommt vielleicht erst danach eine schwierige Zeit durch die ausgebliebenen Bestellungen. Dass sich die Folgen des Shut-Downs verzögert herauskristallisieren bzw. weitaus länger nachwirken als ursprünglich angenommen, hat für viele Firmen Auswirkungen auf den Auftragseingang im zweiten Kalenderhalbjahr. Längere Unterbrechungen in der Lieferkette haben in einigen Fällen zu drastischen Produktionsrückgängen geführt. Traditionelle Automobil- und Luftfahrtzulieferer oder die Reise- und Unterhaltungsbranche sind im Besonderen hart und nie dagewesen getroffen.

 

Welche Tipps haben Sie speziell für die Automobilbranche, um gestärkt aus der Krise herauszukommen?

Der Ersatzbedarf aufgrund der hohen Finanzierungs- oder Leasingquote der amerikanischen Kunden wird bestehen bleiben, auch aufgrund der sehr ansprechenden Zinsen, aber es ist sicherlich notwendig sich auf Trends über den des Verbrennungsmotor hinaus auf innovative Techniken, alternative Brennstoffe, Sicherheit und autonomen Fahrens auszurichten. Da wir nun einen Trend zu mehr Heimarbeit auch in den USA erkennen, insbesondere in den Ballungsräumen,  ist davon auszugehen, dass die Fahrleistung abnehmen und vielleicht ein Wechsel zu etwas kleinerer Motorisierung oder Wagengröße einher gehen wird. Auf der anderen Seite ist vorauszusehen, dass Autos die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Zug, Flugzeug) teilweise substituieren werden, solange COVID-19 unter uns ist. Ersatzbeschaffung und -teile werden sicherlich weiter gefragt sein, auch bei geringerer durchschnittlicher Fahrleistung, falls Verbraucher eine Neuanschaffung aufschieben werden. Innovation und Technologieführerschaft sind hier die Schlüssel zum anhaltenden Erfolg. Die Kollegen der internationalen Steuerberatung helfen gerne bei R&D-Credit Untersuchungen, also der steuerlichen Förderung von Entwicklung im US-Unternehmen, sowie bei anderen staatlichen Steuervorteilen, die zur Zeit gewährt werden, wie z.B. der mögliche Verlustrücktrag, der Mittel zur Forschung frei machen könnte.

 

Aus Ihrer Erfahrung über die letzten Wochen, wie einfach war es für US-Tochterunternehmen, eines der Konjunkturpakete zu beantragen bzw. wie schnell kam die Unterstützung bei den Unternehmen an?

Es waren sehr unterschiedliche Erfahrungen, hier lag es sehr oft an der Beratung und Unterstützung durch die Hausbanken, die den Prozess der Antragstellung und Auszahlung abgewickelt haben, sowie an der Unterstützung durch externe Berater. Einige Mandanten hatten die Mittel schon Mitte April erhalten, zahlreiche Unternehmen bezogen die Auszahlungen erst aus der zweiten PPP Tranche. Leider hat die Kurzfristigkeit der notwendigen Programme zu unpräziser Vorbereitung bzw. nicht transparenten Regelungen geführt, die dann in der sogenannten 90. Minute erst durch die Anweisungen der Finanzverwaltung entschieden wurden. Zu Beginn des Juni 2020 hat dann die Verwaltung mit dem PPP Flexibility Act vorteilhaftere Regelungen und Anwendungsgrenzwerte für die Unternehmen bekannt gegeben, also weniger stringente Anforderungen der Verwendung des Darlehens sowie verlängerte Zeiträume für die  Dokumentation, Rückzahlung bzw. des Antrags auf Verzicht vorgegeben. Allerdings ist deren Anwendung auf ausländische Gruppenunternehmen nur dann zulässig, wenn auch Darlehen bereits in Anspruch genommen wurden bzw. gewährt wurden. Sollte der Antrag in einem Vorverfahren abgelehnt oder bereits zurückerstattet worden sein, gibt es keine Möglichkeit mehr, z.B. einen nachträglichen Verzicht zu beantragen.

Augenblicklich helfen unsere Steuerexperten den Mandanten bei der Vorbereitung der Verzichtserklärungen bzw. der Aufarbeitung der Unterlagen zur Rückzahlung. Diese Daten sind auch für die Erstellung der Steuererklärung notwendig. Sollte ein Mandant das Darlehen ganz oder teilweise erlassen bekommen, hat dies natürlich auch Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn dieses Jahres. Wenn z.B. Gehaltsaufwendungen durch den Staat übernommen oder ein Darlehen zur Bezahlung der Gehälter oder Mieten gewährt wurde, dann erhöht zwar das Erlassen des Darlehens nicht den steuerlichen Gewinn, die Gehaltskosten oder Mieten können aber auch nicht in der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen werden.

 

Wie schätzen sie die aktuellen Konjunkturprogramme der US-Regierung ein?

Ich meine, die Administration hat zügig und angemessen gehandelt, allerdings haben sich die Regelungen und Verwaltungsanweisungen zu häufig geändert. Die engeren Auslegungen von Schwellenwerten sowie die Unsicherheit, ob auch ausländische Tochterunternehmen in den Geltungsbereich fallen, haben zahlreiche Mandanten erst abgehalten bzw. andere gezwungen, die Hilfe unverzüglich zurück zu zahlen, was sich nun in bestimmten Fällen als ein Irrtum heraus stellen könnte. Da die Krise länger andauern wird, ist nun in vielen Industrien eine Art Vakuum entstanden, in dem sich keine Erholung in den nächsten Wochen und Monaten einstellen könnte. Hier wird die Verwaltung wohl gezwungen sein, weitere Nachfolgeprogramme aufzulegen. Allerdings hat sich in vielen Bundesstaaten die Situation schon etwas entspannt und mehr Arbeitnehmer sind zurück am Arbeitsplatz bzw. sind wiedereingestellt worden, so dass wir alle einen positiven Effekt und ein Aufatmen wahrnehmen. Wenn allerdings in den südlichen Staaten die Virusverbreitung nicht kurzfristig eingedämmt werden kann, ist zu erwarten, dass die Wirtschaft doch auf längere Zeit gelähmt sein könnte, insbesondere wenn es zu erneuten Kontaktbeschränkungen kommen würde.

 

Können Sie uns auch von Erfolgsgeschichten in der Krise berichten?

Ein langjähriger Mandant aus dem Bereich Medizintechnik konnte der hohen Nachfrage nach Ihren Geräten in Europa und USA nicht nachkommen. Dann gab es Engpässe in der Auslieferung aufgrund von Unterbrechungen in der Beschaffungskette, auch von Bauteilen aus dem Ausland, was zu ungeplanten Störungen der Produktion führte. Man hätte leicht noch mehr produzieren und verkaufen können. Eine zusätzliche Schicht konnte nicht ausgelastet werden, da niemand eine derartige Nachfrage absehen konnte und dementsprechend zu wenig Bauteile vorbestellt wurden. Nahezu alle Pharma- und Medizintechnik-Unternehmer berichten von beschleunigten Zulassungsuntersuchungen und dem Abbau der Bürokratie. Mandanten im Bereich rund um Essen und Ernährung haben von nie dagewesener Nachfrage berichtet, da vermehrt zuhause gekocht wurde.

 

Diese unerwarteten Situationen haben in einigen Fällen den Umsatz der Folgemonate vorweggenommen und es führte gegebenenfalls zu leeren Lagern, weil die Produktionskapazitäten bzw. die Nachlieferungen so schnell gar nicht angepasst werden konnten oder zusätzliche Mitarbeiter aufgrund des notwendigen Mindestabstands in Fabrikgebäuden nicht darstellbar sind. Gewinner wird sein, wer eine ganze zusätzliche Schicht einschieben und auslasten konnte und auch durch die Shut-Down- Regelungen nicht oder nur teilweise betroffen war.

 

Wie ist die Stimmung? Gibt es bereits einen Trend zu beobachten?

Die Stimmung ist überwiegend positiv, da „Made in Germany" immer noch ein Prädikatsprodukt- und Qualitätsurteil darstellt, allerdings macht der anhaltende Fachkräftemangel und die Schwierigkeiten bei neuen Entsendungen oder Rückreisen von / nach Europa ausgereisten Mitarbeitern nachhaltig Sorgen. Ein Ende der Reisebeschränkungen insbesondere zwischen dem Schengen-Raum und der USA ist noch immer nicht abzusehen und es gibt nur wenige Ausnahmen. Auf der anderen Seite ist vereinzelt zu beobachten, beispielsweise im Konsumgüterbereich, dass sich Unternehmen aus dem Markt zurückziehen.  Die mangelnde Größe oder Reichweite in der bestehenden Struktur unterstützt ihre Marktpräsenz nicht und die Kosten zur Penetration des gesamten Marktes sind zurzeit nicht zu verdienen. Dazu kommen natürlich auch lokale Reisebeschränkungen und die verminderte Anzahl an Flügen.

Unternehmen, die eine Marktbearbeitung aus Deutschland oder Europa heraus nun vorziehen, beispielsweise mit einem Internet-Shop, haben allerdings nun auch vermehrte Umsatzsteuer-Ausweis- und Berichtspflichten zu beachten, wenn der Endkunde direkt beliefert wird. Die Steuerpflicht hat sich durch die Rechtsprechung der letzten 2 Jahre und die Weiterentwicklung der Gesetze in den Bundesstaaten stark geändert. Hierzulande ist Umsatzsteuer Bundesstaats- und Bezirksrecht, nicht Landesrecht. Hier stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen oder beim Outsourcing der Umsatzsteuerfunktion gerne zur Verfügung. Eine Nichtbeachtung der Regelungen kann empfindliche Folgen für den Marktauftritt nach sich ziehen, da die Importe nun verfolgt und Nichtversteuerung viel häufiger schnell entdeckt und geahndet wird.

 

Ist eine Besserung in Sicht?

Wahrscheinlich wird sich eine vorher eingeschwungene Volkswirtschaft nicht mehr in kurzer Zeit einstellen und unsere Welt, wie wir sie kannten, wird eine etwas andere sein als vor COVID-19. Der in der Krise wieder entdeckte Fokus auf Qualität, Zuverlässigkeit, Langlebigkeit und Gesundheit wird den deutschen Tochtergesellschaften in den USA zugutekommen, ebenso der Trend zur Rückholung von Produktion. Wie schnell es geschehen wird, ist bei der unsicheren gegenwärtigen Lage hinsichtlich Sicherheit, Erholung der Wirtschaft und Rückkehr der Produktionsmitarbeiter noch zu beobachten. Bei allem Optimismus und den Appellen des Anpackens und Wiederanlaufens der Wirtschaft besteht doch eine gewisse Angst vor einer neuen Welle an Erkrankungen. Die Einhaltung von Abstands- und anderen Regelungen in einem so großen und stolzen Land wird auf lange Sicht nur schwer durchzusetzen sein. Wir von Rödl & Partner USA stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das US-Geschäft und das Steuersystem zur Seite, sprechen Sie uns jederzeit an.

 

Ihr Kontakt

Gerhard Schneiders

WP, StB, CPA

Principal, German Speaking

+1 404 525 2600

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